Veranstalter des Events ist:

Benjamin Ellenberger
street promotions
Birkenstr. 15 (im Hof)
40233 Düsseldorf

Anmeldung | Teilnahme:

Die Anmeldung zum Event erfolgt durch das Ausfüllen und Zusenden des Anmeldeformulars vom Aussteller an den Veranstalter.
Auf unserer Webseite www.tae-tu.com
Der Veranstalter behält sich das Recht vor über jede Anmeldung individuell zu entscheiden.
 Ein Rechtsanspruch auf den Vertragsabschluss besteht nicht.
Eine Rechnung wird mit der Anmeldebestätigung versendet und muss vom Aussteller fristgerecht beglichen werden.
Der Zahlungseingang gilt als endgültige Bestätigung zur Teilnahme an der Veranstaltung und ist bindend.
Sollte der Eingang der Standmiete nicht Fristgerecht erfolgen, behält sich der Veranstalter vor den Vertrag zu annullieren,
dennoch hat der Aussteller die volle Standmiete zu entrichten.
Bei Umbuchungen des Tätowierers behält sich der Veranstalter vor eine Umbuchungsgebühr von 50,- Euro zu erheben.

Der Ausschluss von Konkurrenz durch den Aussteller darf nicht verlangt werden, der Veranstalter bemüht sich jedoch Doppelungen zu vermeiden,
sowie ein möglichst vielfältiges Angebot zu gewährleisten.

Datenschutz:

Nach erfolgreicher Anmeldung des Ausstellers ist es dem Veranstalter gestattet seine Daten zu Verwaltungszwecken zu speichern.
Der Name des Ausstellers darf zudem zu Werbezwecken in Print- und Webmedien, Veröffentlicht werden.

Für den Webauftritt auf unsere Homepage www.tae-tu.com verpflichten sich die Teilnehmer ausschließliche Bilder und Material beim Veranstalter einzureichen,
die keine Rechte von dritten verletzten.

Untervermietung:

Da es sich um einen Konzeptmarkt handelt, ist es dem Aussteller untersagt den Stand an dritte zu vergeben, zu tauschen oder unter zu vermieten.

Es sei denn es wurde vorher eine schriftliche Genehmigung beim Veranstalter eingeholt.

Aufbau | Abbau:

Der Aufbau hat innerhalb der Vorgegeben Aufbauzeiten zu erfolgen, muss aber spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn abgeschlossen sein.

Sollte der Aussteller seinen Stand nicht bis spätestens 11:30 war genommen haben behält sich der Veranstalter vor den Stand anderweitig zu vergeben.

Die Standmiete ist in diesem Fall in voller Höhe vom Aussteller zu tragen auch Schadensersatz Ansprüche durch den Aussteller können nicht geltend gemacht werden.

Der Abbau hat erst zum jeweiligen Ende der Veranstaltung zu erfolgen (Sa. 21:00 sowie So 19:00 Uhr), die Stände dürfen während des laufenden Betriebs auch nicht teilweise geräumt werden. Für die Beschädigungen von Fußboden, Wänden oder gestelltem Materialien haftet der Aussteller.

Nach dem Ende der Veranstaltung ist der Aussteller verpflichtet den gemieteten Stand mit seinen bereit gestellten Gewerken sauber zu hinterlassen.

Abgestellte Gegenstände über das Mietverhältnis hinaus werden vom Veranstalter entsorgt und diesbezüglich anfallende Kosten dem Aussteller in Rechnung gestellt.

An- | Ablieferung:

Die Auf- und Abbauzeiten werden dem Aussteller vom Veranstalter im Vorfeld schriftlich mitgeteilt. Den angegeben Auf- und Abbauzeiten sind zu befolgen.

Für das Be- und Entladen gibt es die Möglichkeit direkt auf dem Gelände zu halten, um einen möglichst kurzen Aufbauweg zu ermöglichen.

Während der Veranstaltung dürfen Keine Fahrzeuge innerhalb des Geländes geparkt oder abgestellt werden,

die An- und Ablieferung darf ausschließlich außerhalb der Öffnungszeiten für Besucher stattfinden.

Der Verkehr auf dem Hof wird durch das Personal des Veranstalters geregelt. Den Anweisungen des Personals ist folge zu leisten.

Kostenpflichtige Parkmöglichkeiten gibt es in unmittelbarer Nähe, genauere Informationen werden in der Anmeldebestätigung mitgeteilt.

Veranstaltungszeiten:

08. Mai 2021 | 11:00 – 21:00 Uhr
09. Mai 2021 | 11:00 – 19:00 Uhr

Betrieb:

Der Aussteller verpflichtet sich den Stand mit den angemeldeten Waren bzw. Dienstleistungen zu bestücken und ihn mit fachkundiges Personal zu besetzten.

Für die Reinigung des Veranstaltungsgeländes mit Ausnahme der vermieteten Stände ist der Veranstalter zuständig.

Die Reinigung der Stände selbst obliegt dem Aussteller und muss mindestens täglich nach Eventende erfolgen.

Der Aussteller verpflichtet sich für die Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften und Richtlinien hinsichtlich seines Angebots.

Bei Zuwiderhandlung behält sich der Veranstalter vor, den Stand auf Kosten des Ausstellers räumen zu lassen.

Damit sich Aussteller und Verkäufer barrierefrei während der Veranstaltung bewegen können, werden für jeden im Vorfeld angemeldeten Mitarbeiter Bändchen von Seiten des Veranstalters ausgegeben.

Gewerke und Technik:

Der Veranstalter Stellt die zum Stand gehörenden Gewerke entsprechend der Buchung direkt am Stand bereit.

Der Veranstalter stellt für alle Aussteller, die Strom im Vorfeld angemeldet haben, diesen direkt am Stand zur Verfügung.

Tätowier-liegen und Verbrauchsmaterialien müssen vom Aussteller mit gebracht werden. Destiliertes Wasser, sowie Nadelboxen für eine fachkundige Versorgung stellt der Veranstalter

Bewachung:

Für die Bewachung des eigenen Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich, dies gilt besonders während der Öffnungszeiten

aber auch während der Auf – Und Abbauzeiten. Die allgemeine Bewachung des Geländes und der Halle erfolgt durch den Veranstalter, jedoch ohne Haftung für evtl. Schäden.

Ausschank | Gastronomie:

Das Catering erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter und es ist den Ausstellern untersagt, Nahrungs- und Genussmittel sowie Getränke

an die Besucher zu verkaufen oder abzugeben, auch wenn dies unentgeltlich geschieht.

GEMA:

Für ein musikalisches Rahmenprogramm ist der Veranstalter verantwortlich. Dem Aussteller ist jedwede eigene Musikdarbietung ohne Absprache mit dem Veranstalter untersagt.

Kündigung:

Der Veranstalter darf den Vertrag unter folgenden Bedingungen kündigen, wenn:

  • Falsche Angaben vom Aussteller gemacht wurden.
  • Die Standgebühr nicht fristgerecht auf dem Veranstalter Konto eingegangen ist.
  • Der Aufbau nicht bis spätestens eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn begonnen wurde.
  • Der Aussteller Waren anbietet die zuvor nicht angemeldet wurden und /oder der Marktordnung des Veranstalters wiedersprechen.
  • Der Aussteller seinen Stand teilweise oder ganz an dritte abgegeben hat ohne sich zuvor der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters versichert zu haben.

Die Standgebühr ist selbst bei Ausschluss durch den Veranstalter in voller Höhe zu entrichten.

Absage | Verlegung | Änderungen:

Sollte die Veranstaltung auf Grund von höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen abgesagt bzw.
nicht planmäßig durchgeführt werden können, berechtigt dies den Veranstalter:

  • Die VA terminlich zu verlegen:

    Sollte der Aussteller wegen einer anderen schon gebuchten Veranstaltung nicht teilnehmen können, kann er Entlastung aus dem Vertrag beanspruchen.
    Dafür ist eine schriftliche Kopie der Teilnamebestätigung der parallel stattfindenden Veranstaltung beim Veranstalter vorzulegen.

  • Die Dauer der Veranstaltung zu Kürzen:

    Eine Entlastung aus dem Vertrag ist vom Austeller nicht zu verlangen. Eine Ermäßigung der Standmiete kann ebenfalls nicht gefordert werden.
    Schwerwiegende Entscheidungen müssen seitens des Veranstalters so früh wie Möglich bekannt gegeben werden.

  • Die Veranstaltung im Vorfeld abzusagen:

    Sollten nicht genug Anmeldungen eingehen und sich damit die Veranstaltung wirtschaftlich nicht tragen,
    ist der Veranstalter berechtigt diese 4 Wochen vor dem Event Abzusagen.

    Hat der Veranstalter den Ausfall der Veranstaltung zu verantworten, ist der Aussteller von der Zahlung der Standmiete befreit.

    Bei Absage durch höhere Gewalt oder wegen behördlicher Anordnung, ist die Standmiete in voller Höhe zu entrichten.

    Für beide Parteien sind Schadensansprüche bei Verlegung, Absage* oder Verkürzung ausgeschlossen.

*durch höhere Gewalt

Kommunikation:

Der Veranstalter teilt dem Aussteller im Vorfeld alle relevanten Informationen in schriftlicher Form mit.

Dies beinhaltet Auf – und Abbauzeiten, Beginn und Ende und alle Informationen die für einen reibungslosen Ablauf nötig sind.

Haftung:

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an Ausstellungsgegenständen und / oder der Standausrüstung des Ausstellers. Folgeschäden und Diebstahl sind ebenfalls von der Haftung ausgeschlossen

Der Aussteller verpflichtet sich eine Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe abzuschließen. Für Tätowierschäden muss er selber haften.

Sonstiges:

Alle Preise verstehen sich Netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollte der Aussteller verhindert sein, (z.B. wg. Krankheit, o.ä.) ist er dennoch verpflichtet die Standgebühren in voller Höhe zu entrichten.

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht tätowiert werden, es ei denn sie sind in Begleitung ihres Erziehungsberechtigten und es liegt eine schriftliche Genehmigung vor.

Gerichtsstand:

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, entsprechend des Sitzes des Veranstalters, Düsseldorf. Für die Rechtsbeziehung zwischen Veranstalter und Aussteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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